Import von Süßwaren nach Deutschland

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Ob Pralinen aus Belgien, Baklava aus der Türkei oder Kakao aus Ghana – in deutschen Lebensmittelläden findet man heutzutage eine große Auswahl an Süßigkeiten aus aller Welt. Allerdings gibt es für die süßen Leckereien aus dem Ausland eine Reihe strenger und mitunter sehr komplexer Einfuhrbestimmungen. Wir von adoria Freight bieten Ihnen hierzu professionellen Service im Bereich der Lebensmittellogistik an, damit Ihre Ware sicher durch den Zoll kommt.

Wir sind Experten im Bereich Lebensmittelverzollung und möchten Sie mit diesem Artikel kostenfrei von unserem Expertenwissen profitieren lassen.

Die Mischung machts – Importvorgaben für Süßwaren

Beim Süßigkeiten-Import fallen hohe Zölle an. Dabei ist die Versteuerung abhängig von der Beschaffenheit. Damit die Kosten beim Import so niedrig wie möglich gehalten werden können, müssen exakte Kenntnisse über alle Vorschriften und die unterschiedlichen Süßwaren vorhanden sein.

Beim Import müssen die Einfuhrbestimmungen zu verschiedenen Zutaten beachtet werden. Das ist vor allem wichtig, da Süßigkeiten in der Regel Fertigprodukte sind. Ein gutes Beispiel, um Kosten für den Import zu sparen, ist Schokolade. Der Schokoladen-Import unterliegt den Bestimmungen der Kakao-Verordnung. Diese macht äußerst explizite Vorgaben zur Beschaffenheit und Zusammensetzung von Kakao-Erzeugnissen für den Kakao-Import.

So muss Schokolade etwa je nach Bezeichnung (z. B. Zartbitterschokolade) einen vorgeschriebenen Mindestanteil an Kakao, Kakaobutter und Kakao-Trockenmasse aufweisen. Der Anteil von Zutaten wie Nüssen oder Früchten liegt ergänzend bei maximal 40 % des Gesamtgewichts der Schokolade. Auch die Verwendung von alternativen Fetten als Ersatz für Kakaobutter ist genau geregelt. 

Kakaoanteil in Schokolade nach Kakaoverordnung

  • Bitterschokolade 60 %
  • Zartbitterschokolade: 50 %
  • Vollmilchschokolade: 30 %
  • Milchschokolade: 25 %
  • gefüllte Schokolade: 25 % (Schokoladenaußenschicht)
  • Schokoladenpralinen 25 % (Schokoladenanteil)
  • Weiße Schokolade: 20 % (nur Kakaobutter)
  • Haushaltsmilchschokolade: 20 %
Mit Nüssen oder Früchten, hoher Kakao-Anteil, Zucker, Stärke etc. – Die Beschaffenheit und Zusammensetzung der Süßwaren ist von entscheidender Bedeutung.

Vorteile professioneller Unterstützung

Es gibt eine Vielzahl an möglichen Zusammensetzungen. Es ist daher bei jeder Süßigkeiten-Art wichtig, die umfangreichen Vorschriften exakt zu kennen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann eine Spedition oder Zollagentur mit der korrekten Verzollung von Produkten beauftragen.

adoria Freight ist eine auf Lebensmittel spezialisierte Spedition. Durch jahrzehntelange Erfahrung kennen wir alle Details der Zolltarifnummern für Lebensmittel. Kunden profitieren von unserer Expertise.

Da es beim Import einen großen Anteil ausländischer Gemeinschaften gibt, werden aus einigen Ländern (beispielsweise aus der Türkei oder Polen) zollfreie Kontingente von Süßwaren freigegeben. Wir kennen als Experten die Kontingente. Wir behalten sie stets im Auge, sodass der Import-Prozess entsprechend koordiniert werden kann.

Weitere Vorgaben für Deutschland

Für Deutschlandimporte kommen auch allgemeine EU-Bestimmungen zu Lebensmitteln hinzu. Diese umfassen unter anderem eine ausreichende Kennzeichnung der Süßigkeiten. Wichtig sind detaillierte Mengenangaben und eine Auflistungen der Zutaten, Inhalts- bzw. Zusatzstoffe und möglicher Allergene wie Nüsse oder Gluten. Geht es um Zutaten tierischer Herkunft wie Milch oder Gelatine, sind ggf. Identitätskennzeichnungen des Herstellungslandes notwendig.

Ein besonderes Augenmerk legt der Gesetzgeber beim Import von Süßwaren ferner auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Traubenzucker, Glukosesirup oder auch genveränderte Milchsäurebakterien sowie Stärkemittel aus Soja, Mais oder Raps sind zu kennzeichnen. Dabei sei erwähnt, dass zahlreiche genmanipulierte Zutaten zum Schutz des Verbrauchers in der EU nicht zugelassen sind.

Wichtig ist auch das Thema Zucker. Dieser wird auch in Deutschland beziehungsweise der EU hergestellt. Um den eigenen Markt zu schützen, werden daher auf den Import von zuckerhaltigen Lebensmitteln hohe Zölle erhoben.

Prüfungs- und Lizenzpflichten für den Süßigkeitenimport

Sofern Süßigkeiten aus einem EU-Land oder Mitgliedsstaat des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nach Deutschland eingeführt werden, können Importeure auf vergleichsweise milde Prüfungspflichten vertrauen. Dank einheitlicher Qualitätsbestimmungen für EU-Mitgliedsstaaten reichen hier amtliche Qualitätsbescheinigungen und Produktzertifikate aus. Voraussetzung ist jedoch, dass auf dem Transportweg keine außerplanmäßigen Veränderungen auftreten. Beispielsweise gibt es keine genormten EU-Vorschriften für den temperaturgeführten Lebensmitteltransport. Hier sind ggf. zusätzliche Eigenprüfungen des Importeurs notwendig. 

Tipp: Der temperaturgeführte Transport von Süßwaren erleichtert nicht nur den Qualitätserhalt von Produkten wie Schokolade. Auch die Anpassung des Einfuhrzeitpunktes für ihr Kontingent lässt sich bei temperierten Transporten besser koordinieren. 

Abweichende Regeln gelten, wenn Hersteller aus Drittländern Süßwaren nach Deutschland importieren möchten. Hier sind umfassende Stichproben der Lebensmittel notwendig. Es ist sinnvoll, die Süßigkeiten vorab direkt von einem in Deutschland amtlich anerkannten Lebensmittellabor testen zu lassen. Der Test durch eine Lebensmittelbehörde im Herstellerland ist zwar ebenfalls möglich, jedoch können die Qualitätsbestimmungen in Drittländern stark von den EU-Vorgaben abweichen.

Durch den Test in einem anerkannten Lebensmittellabor sind erforderlich, wenn Hersteller Süßwaren aus Drittländern in die EU importieren.

Mit Blick auf Lizenzpflichten muss beim Süßwarenimport ebenfalls stark differenziert werden. Das gilt insbesondere für den Zucker-Import. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung unterscheidet hier zum Beispiel zwischen Lizenzen für “Zucker Zugeständnisse CXL” bei Zucker aus Drittländern wie Brasilien oder Kuba, und “Balkanzucker” bei Zucker aus Balkanländern mit individuellen EU-Abkommen. Für jede dieser Lizenzen gelten unterschiedliche Kontingentszeiträume, -grenzen und Zollsätze. Letztere können für Süßigkeiten mitunter sehr hoch ausfallen.

Je nach Zusammensetzung des Lebensmittels (z. B. mit Saccharose, Glucose oder Stärke) entstehen für Süßwaren individuelle Agrarcodes (bekannte als Measurement Code). Diese verschlüsselten Codes geben auch an, welche Zoll-Kosten letztendlich für das Produkt anfallen. Da gerade viele Importeure aus Drittländern nicht mit den EU-Codes für Lebensmittel vertraut sind und diese nicht lesen können, bieten wir bei adoria Freight zuverlässige Hilfe.

Durch die Produktdatenbank können wir die korrekten Agrarcodes nachvollziehen und die Ware dementsprechend korrekt verzollen. Wichtig zu wissen ist natürlich, dass wir die Ware korrekt deklarieren. Alles andere wäre illegal und würde bis zu zehn Jahre später noch mit einer Nachverzollung enden. Wir ermitteln daher im Rahmen Ihrer Frachtanfrage die gültigen und korrekten Agrarcodes für Ihre Süßwaren. Dabei stellen wir sicher, dass Ihre Ware korrekt und nach gültigen Gesetzesvorgaben verzollt wird.

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2 Responses

  1. Ich würde gern ein paar verschiedene Beutel Bonbons von Hawaii über las Vegas nach Deutschland mitnehmen.Darf ich das?

  2. Hallo,
    Ich möchte Schaumwaffeln aus der Türkei importieren, habe Import Gewerbe, und Aori Nummer.
    Das Produkt wird in der Türkei industriell hergestellt und ist zugelassen, die Verpackung enthält Produktion und Inhaltsangaben , was muss ich noch zusätzlich machen , um es nach Deutschland importieren zu können?
    Eine Laboranalyse hier ?
    Bitte sie um Aufklärung, da ich es nicht weiß .

    freundliche Grüße
    Nadim Özsoy

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