Fiskalverzollung – vertrauensvoll und vorteilhaft
Erleichterung bei Einfuhren aus Drittstaaten durch Fiskalverzollung
Wir kümmern uns in Ihrem Auftrag um alle umsatzsteuerlichen Pflichten, die im Einfuhrland auftreten. Dazu zählen alle vorgeschriebenen Meldepflichten sowie Deklarationspflichten und auch die Umsatzsteuererklärung. Dadurch sparen Sie sich viel Aufwand und müssen sich zudem im Einfuhrland nicht steuerlich registrieren. Natürlich wäre es möglich, in Deutschland sowohl einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Spediteur zu beauftragen. Da wir als Zolldienstleister aber besonders nah am Thema sind, erhalten Sie bei uns alle Leistungen aus einer Hand. Bereits seit über drei Jahrzehnten arbeiten wir im Bereich Spedition und Logistik.
Warum der Einsatz eines Fiskalvertreters für Sie sinnvoll ist
Im deutschen Umsatzsteuergesetz wurde der Fiskalvertreter eingeführt, um den Handel zu vereinfachen. Er stellt zudem eine Alternative zur steuerlichen Registrierung dar. Gleichzeitig wird mit der Fiskalverzollung durch einen Fiskalvertreter sichergestellt, dass dennoch alle steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland auch erfüllt werden. Ein Fiskalvertreter ist in der Lage, als steuerlicher Vertreter zu agieren und damit alle Verpflichtungen als die eigenen durchzuführen. Vorteilhaft ist die Fiskalvertretung, da auf diese Weise die Umsatzsteuer-Vorfinanzierung entfällt. Dadurch hat das importierende Unternehmen einen Vorteil in Bezug auf die Liquidität. Auch der reduzierte administrative Aufwand sowie die entfallene umsatzsteuerliche Anmeldung sind weitere Gründe, die für die Fiskalverzollung sprechen.
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