Fiskalverzollung – vertrauensvoll und vorteilhaft

Um aus Drittländern Waren in ein EU-Land einzuführen, sollte der administrative Aufwand so gering wie möglich sein. Außerdem ist es wünschenswert, die oft hohen Kosten durch eine Vorfinanzierung der Umsatzsteuer zu sparen. Mit einer Fiskalverzollung ist genau das möglich. Wir stehen Ihnen als fachkundige Fiskalvertreter in Deutschland zur Verfügung. Mithilfe der Fiskalverzollung, die von einem beauftragten Fiskalvertreter durchgeführt wird, werden Ihnen spezielle Erleichterungen geboten. Diese gelten für Sie als Importeur, wenn Sie aus Drittstaaten in EU einführen und in diesem Zusammenhang Einfuhrumsatzsteuer und umsatzsteuerliche Angaben machen müssen. Damit die umsatzsteuerlichen Verpflichtungen von einem Fiskalvertreter übernommen werden können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen sind im UStG § 22 a bis f geregelt. Wir sind Ihr Ansprechpartner für die Fiskalverzollung und übernehmen gerne auch die Aufgaben der Fiskalvertretung für Sie. Sprechen Sie uns unverbindlich an.

Erleichterung bei Einfuhren aus Drittstaaten durch Fiskalverzollung

Wir kümmern uns in Ihrem Auftrag um alle umsatzsteuerlichen Pflichten, die im Einfuhrland auftreten. Dazu zählen alle vorgeschriebenen Meldepflichten sowie Deklarationspflichten und auch die Umsatzsteuererklärung. Dadurch sparen Sie sich viel Aufwand und müssen sich zudem im Einfuhrland nicht steuerlich registrieren. Natürlich wäre es möglich, in Deutschland sowohl einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Spediteur zu beauftragen. Da wir als Zolldienstleister aber besonders nah am Thema sind, erhalten Sie bei uns alle Leistungen aus einer Hand. Bereits seit über drei Jahrzehnten arbeiten wir im Bereich Spedition und Logistik.

 

 

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