Brexit: Was Sie jetzt bei Ihrer Zollstrategie beachten sollten

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Nun ist er da – der Brexit. Seit dem 01.02.2020 ist das Vereinigte Königreich offiziell nicht mehr Teil der Europäischen Union. Spätestens jetzt sollten Sie sich mit dem Thema „Zoll“ genauer befassen, wenn Sie Güter ins Vereinigte Königreich exportieren, aus der UK importieren oder aber Ihre Waren durch das Gebiet transportieren müssen. Wichtig ist zu wissen, dass der Brexit nicht nur England umfasst, sondern auch Nordirland, Schottland und Wales.

Bis zum 31. Dezember 2020 gilt die Übergangsphase. In dieser ist die UK offiziell nicht mehr in der EU, wird aber noch teilweise wie ein Mitglied behandelt. Diese Phase kann maximal um 2 Jahre verlängert werden. Das bedeutet, dass sich momentan im Bereich „Zoll“ noch nichts für Sie ändert. Daher nutzen Sie die Übergangsphase des Brexits, um Ihre Zollstrategie anzupassen und sich darauf vorzubereiten. Nur so sind Sie optimal vorbereitet und erleben keine bösen Überraschungen.

Im Folgenden erfahren Sie, welche Folgen ein geregelter bzw. harter Brexit für Sie als Lebensmittelhersteller oder -händler im Bereich des Zolls hat und welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten, damit Ihr Unternehmen vorbereitet ist und zusätzliche Kosten und Bürokratie sich in Grenzen halten.

Einen geregelten Brexit setzen viele mit einer umfassenden Einigung zwischen der UK und der EU gleich. Dieser geregelte Brexit könnte ein Freihandelsabkommen umfassen, sodass der Handel ähnlich einfach weiterläuft.

Daher fokussieren wir uns stärker auf den „harten“ Brexit, der die UK über Nacht in ein Drittland einstuft. Dadurch würden der Import und Export den gleichen Regeln unterworfen wie beispielsweise bei China oder Russland und alle bisherigen Dokumente würden ihre Gültigkeit verlieren.

Konkret bedeutet der Brexit im Bereich des Zolls für Sie:

  1. Das Vereinigte Königreich unterliegt nach dem Brexit keinen Normen und Vorgaben der EU. Das heißt, die UK können beispielsweise eigene Produktnormen und Standards zu Hygiene, technischer Sicherheit, oder auch Gesundheit veranlassen, sodass Sie Ihre Ware daraufhin prüfen lassen müssen und neue Zertifizierungen brauchen. Es kann auch zu vereinzelnden Verboten von bestimmten Stoffen kommen. Das würde zu höheren Kosten führen, die Sie einkalkulieren sollten. 
  2. Bereits vergebene Zertifikate, wie beispielswiese die CE-Kennzeichen aus Großbritannien verlieren mit einem harten Brexit ihre Gültigkeit und die entsprechenden Produkte dürften im EU-Raum nicht mehr verkauft werden. 
  3. Der Handel mit einem Drittland unterliegt den Regeln der WTO. Es werden Zölle erhoben, Sie brauchen eine Aus- oder Einfuhranmeldung, müssen eine EORI-Nummer beantragen und brauchen für die Abwicklung des Zolls die Zollsoftware ATLAS oder auch das elstar-Zertifikat. 
  4. Handeln Sie grundsätzlich nur innerhalb der EU und kennen sich mit Zollanmeldungen nicht aus, sollten Sie anfangen sich damit auseinander zu setzen. Sie brauchen zur Zollanmeldung u. a. die Angabe der Warentarifnummer gemäß EU-Zolltarif und die Angabe der betreffenden Kodierungen für Zollverfahren gemäß dem Merkblatt für Zollanmeldungen.
  5. Sie sollten sich mit dem praktischen Verlauf der Zollabfertigung auseinandersetzen, um die Auswirkung auf Ihre Wertschöpfungskette bestimmen zu können. Die Grenzkontrollen und der zusätzliche bürokratische Aufwand kosten mehr Zeit. Das könnte Ihre Produktion bzw. Lieferzeiten beeinträchtigen. Um mögliche Gegenmaßnahmen zu ergreifen, sollten Sie daher Informationen über den Verlauf der Zollabfertigung einholen. Die folgende Grafik zeigt die theoretische Zollabfertigung.


  6. In Bezug auf die Umsatzsteuer fällt bei Einfuhren aus der UK nach dem Brexit die Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls die Verbrauchersteuer an. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig zu wissen, dass die Gelangensbestätigung im Zusammenspiel mit Drittländern nicht anwendbar ist und eventuell anderen Nachweis- und Erklärungspflichten nachgekommen werden muss. 

Keiner weiß, wie der Brexit am Ende des Jahres genau aussehen soll. Daher ist es wichtig, dass Sie sich vorbereiten. Bilden Sie sich selbst oder einen Ihrer Mitarbeiter in der Thematik Zoll weiter und überlegen Sie sich, wie die neue Zollabwicklung Ihr Unternehmen und Ihre Wertschöpfungskette beeinflussen wird, sodass Sie entsprechende Maßnahmen treffen können.

Damit alles möglichst reibungslos für Sie verläuft, haben wir Ihnen als Hilfestellung eine kurze Checkliste angefügt. Hier können Sie alle wichtigen Punkte abhaken und so feststellen, ob Sie an alles gedacht haben.

  • Mein Unternehmen hat eine EORI-Nummer, einen ATLAS-Account und das elster-Zertifikat.
  • Ich habe mindestens einen Mitarbeiter, der sich mit der Thematik Zoll ebenfalls auseinandersetzt.
  • Ich kenne die Warentarifnummer gemäß EU-Zolltarif und die Kodierungen für das Zollverfahren gemäß dem Merkblatt für Zollanmeldungen.
  • Ich kenne den Ablauf der Zollanmeldungen.
  • Ich kenne den praktischen Ablauf der Zollabfertigung und kann meine Wertschöpfungskette entsprechend anpassen.
  • Ich weiß wann Einfuhr- und Verbrauchersteuer anfallen.
  • Ich kenne die Höhe der Zölle für meine Produkte.
  • Über mögliche neue Zertifizierungen und Normen sowie informiere ich mich regelmäßig
  • Ich habe einen externen Dienstleister hinzugezogen, der mich in der Thematik unterstützt.
  • Ich habe ein gewisses Budget zurückgestellt für mögliche Anpassungen durch den Brexit.

Oder Sie übergeben das wichtige Thema an adoria Freight. Seit vielen Jahren übernehmen wir erfolgreich die Zollabwicklung von mehr als 75 Firmen, die sich täglich auf unsere Experten verlassen. Wir übernehmen alles rund um den Zoll für Sie, von der Zollanmeldung über eine ungestörte Lieferkette bis hin zur reibungslosen Tür-zu-Tür Abwicklung. Gerne stehen wir Ihnen auch als Logistikspezialisten zur Seite und passen gemeinsam Ihre Wertschöpfungskette an die Konsequenzen eines harten Brexits an.

Hier finden Sie weitere Informationen über Verzollung und unser Angebot an Sie. Gerne können Sie auch direkt mit uns Kontakt aufnehmen.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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